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Wirtschaftsmediation

Im Gegensatz zu einem Richter, der über Ihren Kopf hinweg entscheidet, oder einem Anwalt, der einzig für jene Partei kämpft, die er vertritt, ist es die Aufgabe der Mediation dafür zu sorgen, dass Sie miteinander Ihre individuelle Lösung erarbeiten. Sie sind die Experten für Ihre Situation. Damit sind Sie am besten qualifiziert, sinnvoll über Ihr Konfliktthema zu entscheiden.

Mediationsverfahren

Phase 1: Erstgespräch

Klärung der Erwartungen an das Mediationsverfahren

Rechtlicher Status quo: Sind gerichtliche Verfahren anhängig?

Erklärung der 5 Mediationsphasen

Klärung der Mediationsprinzipien

Arbeitsbündnis: Zeitplan, Kosten

Phase 2: Erarbeitung der Themen

Sammeln der Themen und Subthemen

Priorisierung der Themen

Bestandsaufnahme: Klärung der Sachverhalte

Phase 3: Die einzelnen Themen

Von der Positionsebene zur Interessens- und Bedürfnisebene: Welche Interessen und Bedürfnisse hat jede Konfliktpartei? Welche Werte, Hoffnungen und Befürchtungen sind zu beachten?

Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen und der Interessen sowie Bedürfnisse der anderen Konfliktpartei

Phase 4: Problemlösung & Einigung

Lösungsmöglichkeiten sammeln: ohne Bewertung

Bewertung und Auswahl

Phase 5: Rechtliche Gestaltung

Rechtsberatung durch parteilich beratenden Anwalt (vgl. Mediationsgesetz): Der Mediator (ausgenommen sind Mediatoren, die als Rechtsanwälte zugelassen ist) ist nicht berechtigt, einen Vertragsentwurf zu formulieren. Mit einem Memorandum geht jede Konfliktpartei zu ihrem jeweiligen Anwalt.

Umsetzung: Überprüfung und Nachverhandlung; neue Informationen aus der jeweiligen Rechtsberatung können zur Überarbeitung bestimmter Themen führen; Vertragsabfassung mit eventueller notarieller Beurkundung

Sollten Sie Interesse an unserem Wirtschaftmediations-Angebot haben, dann kontaktieren Sie uns unverbindlich für weitere Informationen.

Mediationsprinzipien

Freiwilligkeit

Die Teilnahme ist eine persönliche und freie Entscheidung. Die Mediation kann jederzeit von den Medianten beendet werden. Der Mediator kann nur mit einem triftigen Grund die Mediation beenden.

Allparteilichkeit

Der Mediator hat Verständnis für alle Konfliktparteien aus ihrer jeweiligen Perspektive. Der Mediator wird von allen Konfliktparteien beauftragt.

Eigenverantwortung

Fähigkeit, die eigenen Interessen während des gesamten Verfahrens vertreten zu können (Augenhöhe aller Konfliktparteien). Hinzu kommt die eigenverantwortliche Erarbeitung einer Lösung: Der Mediator entscheidet nicht für Sie, berät Sie nicht und bietet keine therapeutische Hilfestellung.

Schweigepflicht

Das Mediationsgesetz verpflichtet zur Verschwiegenheit. Daraus folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mediatoren in der ZPO (Zivilprozessordnung) und alle auf sie verweisenden Verfahrensordnungen.

Offenlegung

Offenlegung aller entscheidungserheblichen Fakten. Alle Konfliktparteien informieren und werden über relevante Fakten informiert (z.B. Vermögensverhältnisse, Zukunftspläne...).

Rechtliche Beratung

Die Konfliktparteien lassen sich spätestens vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung parteilich rechtlich beraten. Der Mediator darf Sie nicht rechtlich beraten, eine Vereinbarung formulieren oder für Sie Gutachten erstellen. In der Mediation wird ein Memorandum erstellt, das alle Konfliktparteien mit ihren Anwälten rechtlich abklären. Der Notar und die Anwälte setzen die rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des Memorandums um.

Über eb-impuls

eb-impuls entwickelt neue Organisationsformen, Lernmodelle und individuelle Arbeitskulturen.

Mit Werkzeugen aus einer umfangreichen Toolbox, Coaching und Wirtschaftsmediation gestaltet sich unser Angebot im Change Management, Organisations-/Team- und Persönlichkeitsentwicklung.

eb-impuls

Unternehmens- und Personalberatung
In den Aumatten 52
79199 Kirchzarten

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